1. Bürgerentscheid soll Entscheidung über Entwicklung von Windkraftanlagen bringen

    Auf die Frage: 

    „Sind Sie dafür, dass die Stadt Weil der Stadt in ihrem Eigentum befindliche Flächen in den Windvorranggebieten BB-02 und BB-27 für die Entwicklung von Windenergieanlagen zur Verfügung stellt?“

    Antwortete die Mehrheit der Weil der Städter Bürger mit JA

    Am 9.Juni stimmte eine  Mehrheit von 63,7% mit „Ja“ für die Verpachtung von städtischen Flächen für Windenergieanlagen.

    Selbst in den am Stärksten durch die Windenergieanlagen betroffenen Stadtteilen Merklingen, Münklingen und Hausen haben über 50 % der Bürger für den Bau von Windenergieanlagen gestimmt. In den weiter entfernten Stadtteilen Weil der Stadt und Schafhausen waren fast 70 % dafür. 

    Ausschlaggebend für dieses Ergebnis ist die unserer Meinung nach sehr einseitige und nicht objektive Informationskampagne der Stadt Weil der Stadt.

  2. Visualisierungstour Weil der Stadt

    Das Forum Energiedialog hat Ad-Hoc-Visualisierungen unter Verwendung der Augmented Reality App “Passage/Aratall“  durchgeführt. Windenergieanlagen werden als digitale Elemente in das Kamerabild eines Tablets eingeblende und sollen so ein ungefähres Bild von den Anlagen vermitteln. 

    Die für die Visualisierung verwendeten Standorte beruhen auf einer ersten Machbarkeitsstudie der KWA Contracting AG. Demnach wären 4 Windenergieanlagen in BB-02 und 3 Windenergieanlagen in BB-27 realistisch.  Als Anlagentyp wurde eine Vestas  V172 (Rotordurchmesser 175 m) mit 175 m Nabenhöhe, Gesamthöhe 261 m verwendet. 

    Es wurde betont, dass eine Vorentscheidung über Standorte, Stückzahl und Typ der Anlagen damit nicht  verbunden ist! 

    Die Stadt hat folgende Treffpunkte festgesetzt: Turn- und Festhalle Merklingen, Rathaus Merklingen, Friedhof Münklingen, Kindergarten Hausen, Häugern Weil der Stadt, Malersbuckel Weil der Stadt.

    Wir hatten wegen weiterer Visualisierungspunkte angefragt, z.B. Neubaugebiet Schwarzwaldstraße in Merklingen oder ggf. auch einen Treffpunkt in Simmozheim. 

    Die Anfrage wurde abgelehnt.

    Zudem hatten wir den Bürgermeister um Nennung der verwendeten Standortkoordinaten gebeten.  Die Koordinaten wären hilfreich für die Erstellung von realistischen Fotomontagen gewesen.  

    Der Bürgermeister hat der Herausgabe von Koordinaten vor dem Bürgerentscheid nicht zugestimmt. Er befürchtete das die Veröffentlichung falsche Informationen bezüglich der Standorte suggerieren würde, die den Bürgerentscheid in unzulässiger Weise beeinflussen könnten. 

    Am Tag nach dem Bürgerentscheid hat er uns die Koordinaten unaufgefordert übermittelt.

  3. Infoveranstaltung um 17:30 Uhr in Weil der Stadt

    Das Forum Energiedialog moderierte beide Veranstaltungen.  Es waren verschiedene Informationsstände geplant, die von unterschiedlichen Akteuren betreut wurden:  

    1.      Bürgerentscheid in Weil der Stadt – Fr. Dengel, Hauptamt, Stadt Weil der Stadt

    2.      Klimaschutz Weil der Stadt – Windenergieplanung und Klimaziele, Monja Seelhorst, Klimaschutzmanagerin & Christian Walter, Bürgermeister

    3.      Regionalplanung - 1,8%-Ziel, Stand des Prozesses, Hr. Kiwitt, Technischer Direktor Verband Region Stuttgart

    4.      Genehmigungsbehörde – BimschG, Fabian Kaltenbrunn (Stabstelle Windenergie)

    5.      Forstrevier Weil der Stadt - WEA im Wald, Olaf Späth, Förster & Jürgen Katz, Erster Beigeordneter

    6.      BI ProMerklingen – Contra, Christian Waschkeit

    7.      Energieforum Weil der Stadt – Pro, Herr Schulenberg-Schell

    8.      NABU Weil der Stadt -  Windenergie und Artenschutz, Harald Freiwald (Teilnahme nur in Weil der Stadt)

    9.      Vogel- und Naturfreunde Merklingen, Windenergie und Artenschutz, haben nicht teilgenommen 

    10.  Erneuerbare BW Energiewende in BW und Deutschland Prof. Martina Hofmann (Zusage erst nur für Donnerstag)


    Die Stimmung in Weil der Stadt war eher für  Windkraft, viele Besucher informieren sich an den anderen Ständen und kamen nicht an unseren Stand. 

    Leider erhielten wir auch keine Unterstützung vom NABU Weil der Stadt. Der Naturschutzverband stellt sich auf die Seite der Windkraftbefürworter. 

    Ein verheerendes Signal für Unentschlossene und verhängnisvoll für die Natur und den  Artenschutz

    Letztendlich wurden wir vorgeführt und mussten gute Mine zum bösen Spiel machen.  

  4. Infoveranstaltung um 18:30 Uhr in Merklingen

    Das Forum Energiedialog moderierte beide Veranstaltungen. Es waren verschiedene Informationsstände geplant, die von unterschiedlichen Akteuren betreut wurden: 

    1.      Bürgerentscheid in Weil der Stadt – Fr. Dengel, Hauptamt, Stadt Weil der Stadt

    2.      Klimaschutz Weil der Stadt – Windenergieplanung und Klimaziele, Monja Seelhorst, Klimaschutzmanagerin & Christian Walter, Bürgermeister

    3.      Regionalplanung - 1,8%-Ziel, Stand des Prozesses, Hr. Kiwitt, Technischer Direktor Verband Region Stuttgart

    4.      Genehmigungsbehörde – BimschG, Fabian Kaltenbrunn (Stabstelle Windenergie)

    5.      Forstrevier Weil der Stadt - WEA im Wald, Olaf Späth, Förster & Jürgen Katz, Erster Beigeordneter

    6.      BI ProMerklingen – Contra, Christian Waschkeit

    7.      Energieforum Weil der Stadt – Pro, Herr Schulenberg-Schell

    8.      NABU Weil der Stadt -  Windenergie und Artenschutz, Harald Freiwald (Teilnahme nur in Weil der Stadt)

    9.      Vogel- und Naturfreunde Merklingen, Windenergie und Artenschutz, haben nicht teilgenommen 

    10.  Erneuerbare BW Energiewende in BW und Deutschland Prof. Martina Hofmann (Zusage erst nur für Donnerstag)


    Wie schon aus der Übersicht erkennbar ist, waren die meisten Betreiber der Infostände für Windkraft. In Merklingen kamen viele Bürger an unseren Stand um sich zu informieren. Die Stimmung gegen Windkraft ist gut und unsere Chancen sehen hier gar nicht schlecht aus. 

  5. Start der einseitigen Informationskampagne der Stadt

    Im Wochenblatt angekündigt: 

    „Darüber hinaus ist eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen: - Ab 20. März 2024: 

    Veröffentlichung von Informationen zum Bürgerentscheid sowie Fragen und Antworten zum Thema Windenergie auf der städtischen Website, den städtischen Social-MediaKanälen sowie im Wochenblatt (u.a. Nutzung der Vollverteilung des Wochenblatts am 4. April 2024). 

    - 16. und 17. Mai 2024: Informationsveranstaltungen in Merklingen und Weil der Stadt“

    Für uns bedeutet diese Ansage, dass wir weniger als 2,5 Monate Zeit haben um zu reagieren. 

    Über das Wochenblatt könnten wir viele Weil der Städter Bürger erreichen. Da es sich hierbei um das amtliche Mitteilungsblatt handelt,  wird uns nicht erlaubt Beiträge zu publizieren.  Wir können auch keine Gegendarstellung zu den wöchentlich erscheinenden Beiträgen der Stadt veröffentlichen.  

    Unsere Möglichkeiten beschränken sich auf den Versand von Newslettern an unsere Unterstützer und auf die Verteilung von Flyern. 

  6. Gemeinderat der Stadt Weil der Stadt beschließt Bürgerentscheid

    „In öffentlicher Sitzung des Gemeinderates wurde am 19. März 2024 einstimmig beschlossen, einen Bürgerentscheid mit folgender Fragestellung durchzuführen:

    „Sind Sie dafür, dass die Stadt Weil der Stadt in ihrem Eigentum befindliche Flächen in den Windvorranggebieten BB-02 und BB-27 für die Entwicklung von Windenergieanlagen zur  Verfügung stellt?“

    Der Bürgerentscheid findet am 9. Juni 2024 statt.

    Gemeinsame Stellungnahme von Gemeinderat und Bürgermeister:

    Der Gemeinderat und der Bürgermeister der Stadt Weil der Stadt sprechen sich für die Bereitstellung geeigneter kommunaler Flächen in den Windvorranggebiet BB-02 und BB-27 aus.

    Durch die Entwicklung auf Flächen, die in städtischem Eigentum sind, wird sichergestellt, dass potentielle Einnahmen (wie u.a. die Pacht für die Flächen) dem städtischen Haushalt und somit der Allgemeinheit zu Gute kommen. Nach heutigem Kenntnisstand könnte der städtische Haushalt auf den Flächen BB-02 und BB-27 Einnahmen im niedrigen einstelligen Millionenbereich erzielen – pro Jahr.“ 

    (Auszug aus dem Wochenblatt vom 27.03.2024)

    In den Stellungnahmen der Fraktionen sprechen sich diese mehr oder minder euphorisch für die Bereitstellung der Flächen aus,  mit dem Ziel Windenergieanlagen zu erstellen. 

    Der Hauptgrund für diese Entscheidung zeigt sich gleich im zweiten Absatz der „Gemeinsame Stellungnahme von Gemeinderat und Bürgermeister“. 

    Mit der Verpachtung der städtischen Flächen an einen Investor will die Stadt ihre prekäre finanzielle Lage verbessern. 

    Mit diesem einheitlichen Signal von Bürgermeister und Gemeinderat wird die Bevölkerung bereits beeinflusst. 

    In dieser Gemeinderatssitzung, am 19.03.2024, wird auch das Energiedialog Forum Baden-Württemberg vorgestellt. Die Mitarbeiter werden die Moderation der Informationsveranstaltungen übernehmen. 

    „Energiewende begleiten, Kommunen unterstützen. Die breite Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland steht hinter der Energiewende. Gleichzeitig wächst – vor allem im ländlichen Raum – die Zahl der Kritiker, die sich dagegen wehren, dass in ihrer Umgebung Windräder errichtet werden.

    Das Land Baden-Württemberg will Kommunen unterstützen, in denen Konflikte um erneuerbare Energien entstanden sind. Es gilt, die jeweils andere Meinung zu respektieren und die Menschen ehrlich und transparent zu informieren. Dazu will das Forum Energiedialog mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beitragen – gemeinsam mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie mit Gemeinde- und Ortschaftsräten im Land.“

    https://www.energiedialog-bw.de/

  7. Deadline für Stellungnahmen an den Verband Region Stuttgart

    Ergebnis offen - Auswertung dauert noch an

  8. 2.500 Flyer zur Bürgerbeteiligung gegen Windvorranggebiete 2024 verteilt

    Die Stadt Weil der Stadt möchte diese Windvorranggebiete selbst „entwickeln“ und Windindustrieanlagen erstellen.

  9. Der Verband Region Stuttgart hat neue Windvorranggebiete definiert:

    Die Regionalversammlung hat am 25.10.2023 die Offenlage des Planentwurfs beschlossen. Diese fand vom 2.11.2023 bis 2.2.2024 statt. Die entsprechenden Planunterlagen konnten in den Landratsämtern, bei der Stadt Stuttgart sowie in der Geschäftsstelle des Verbands Region Stuttgart öffentlich eingesehen werden und sind nach wie vor digital verfügbar. Über den Umfang und die Inhalte des Planentwurfs informierte der Verband Region Stuttgart zusätzlich im Rahmen von sieben Veranstaltungen. 

    Die Städte und Gemeinden, Fachbehörden, Verbände und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit hatten bis zum 2. Februar die Gelegenheit Stellungnahmen abzugeben. Jede eingegangene Stellungnahme wird von der Geschäftsstelle gesichtet und entsprechend der aufgebrachten Aspekte und Informationen bearbeitet und anschließend in die Abwägung der Regionalversammlung eingebracht. Die Anregungen in den Stellungnahmen werden nach Abschluss des Verfahrens beantwortet. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. 

    https://www.region-stuttgart.org/de/bereiche-aufgaben/regionalplanung/wind/ 

  10. Wind an Land Gesetz

    „Die Bundesregierung hat das Ziel den Strom aus erneuerbaren Energien bis 2030 zu verdoppeln. Die Windkraft spielt dabei eine wichtige Rolle. Mit dem „Wind-an-Land-Gesetz“ will sie den Ausbau der Windenergie in Deutschland deutlich schneller voranbringen.“

    WindBG.pdf (gesetze-im-internet.de)

    Das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (sog. Wind-an-Land-Gesetz) vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) ist am 1. Februar 2023 in Kraft getreten.

    Zeitgleich wird das Bundesnaturschutzgesetz geändert, Windenergieanlagen können nun auch in Landschaftsschutzgebieten gebaut werden: 

    https://www.buzer.de/gesetz/8972/v288842-2023-02-01.htm

  11. §45b Bundesnaturschutzgesetz tritt in Kraft - § 45b Betrieb von Windenergieanlagen an Land

    § 45b BNatSchG - Betrieb von Windenergieanlagen an Land - dejure.org

    Besonders perfide ist die Abschaltung geregelt, hier ein Auszug aus dem Gesetz: 

    „(9) Wird eine Ausnahme nach § 45 Absatz 7 Satz 1 bis 3 erteilt, dürfen daneben fachlich anerkannte Schutzmaßnahmen für die in Anlage 1 Abschnitt 1 genannten Brutvogelarten, die die Abschaltung von Windenergieanlagen betreffen, unter Berücksichtigung weiterer Schutzmaßnahmen auch für andere besonders geschützte Arten, nur angeordnet werden, soweit sie den Jahresenergieertrag verringern 

    1.              um höchstens 6 Prozent bei Standorten mit einem Gütefaktor im Sinne des § 36h Absatz 1 Satz 5 des Erneuerbare-   

                      Energien-Gesetzes von 90 Prozent oder mehr oder

    2.              im Übrigen um höchstens 4 Prozent.

    Die Berechnung nach Satz 1 erfolgt nach Anlage 2. Dabei werden Investitionskosten für Schutzmaßnahmen ab 17 000 Euro je Megawatt angerechnet.“

  12. Artenschutzgutachten verhindert den Bau von Windindustrieanlagen

    „Vorlage an den Gemeinderat – Vorhaben wird nicht weiterverfolgt

    Auf Grund der Avifaunistische Erhebungen zum Vorkommen windkraftempfindlicher Vogelarten in Waldbereichen zwischen Heimsheim, Merklingen und Malmsheim wird dem Gemeinderat nahegelegt, das Vorhaben nicht weiter zu verfolgen. 

    Zitat aus der Zusammenfassung der gutachterlichen Stellungnahme zu den Windvorranggebieten BB-02

    (Merklinger Wald) und PF-14 (Reisach):

    "Vorliegende Kartierung weist nach, dass beide Vorranggebiete in Bereichen liegen, die durch Brutvorkommen von Uhu, Wanderfalke und Rotmilan gekennzeichnet ist. Zumindest ein Brutvorkommen des Rotmilans und ein traditioneller Brutplatz des Uhus in einem Steinbruch sind lokalen Naturschutzgruppen seit langem bekannt.

    Bei Anwendung entsprechender 1 km -Sperrbereiche (LUBW - Vorgaben zur Nutzung der Windenergie, "Helgoländer Papier") fallen beide Vorranggebiete gänzlich weg. Die durchgeführten Erhebungen legen nahe, dass auch bei Durchführung einer Raumnutzungsanalyse für die Vorrangfläche zumindest große Teile davon eine erhöhte Schlaggefährdung insbesondere für die lokale Population des Rotmilans in einem Dichtezentrum bescheinigt werden muss. Auch wegen dem relativ nahen Abstand zu den Siedlungsbereichen von Heimsheim ist davon auszugehen, dass ein konkretes Planungsverfahren auch hier gestoppt würde.

    Vorliegende Gutachten legen dem Verband Region Stuttgart nahe, die beiden Vorrangflächen ,,88-02 Merklinger Wald" und "PF-14 Reisech" wegen erheblicher artenschutzrechtlicher Konfliktsituationen aus den laufenden Überarbeitungen der Teil-Flächennutzungspläne herauszunehmen".


  13. Windkraftanlagen im Merklinger Wald

    Mitten im Merklinger Wald sollten drei riesige Windkraftanlagen mit bis zu 230m Höhe gebaut werden. 

    Der für die Windplanung zuständige Verband für die Region Stuttgart (VRS) hat mögliche Standorte für Windindustrieanlagen im Kreis Böblingen geprüft. Von ehemals 41 Standorten ist nur noch einer übrig geblieben: das Windvorranggebiet BB-02 = unser Merklinger Wald. Das Gebiet befindet sich auf dem Hohenberg, direkt an der Gemarkungsgrenze zu Heimsheim.  

    Die „WEBW Neue Energie GmbH“ hat die Chance genutzt, dem Weil der Städter Gemeinderat im September 2016 einen Plan zur Errichtung von 3 gigantischen Windkraftanlagen mit bis zu 230 m Gesamthöhe zu unterbreiten. 

    Der Weil der Städter Gemeinderat musste nun entscheiden, ob der Merklinger Wald an den Investor verpachtet wird. Sollte sich der Gemeinderat dazu entscheiden, den Wald zu opfern, würde der Investor „WEBW Neue Energie GmbH“ einen Antrag auf ein Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Böblingen stellen. Nachdem dies der letzte mögliche Standort im Kreis Böblingen ist, dürfte der politische Druck das Projekt durchzusetzen, sehr hoch sein. 

    Die Gemeinde Heimsheim gründete die Bürgerinitiative Pro Heimsheim – gegen Windkraft und informierte die Bürger Weil der Stadts und organisierte Waldbegehungen. In Merklingen entstand die Bürgerinitiative Pro Merklingen – gegen Windkraft und startete ihrerseits Informationsveranstaltungen.  Die Bürgermeister Troll (Heimsheim) und Straub (Weil der Stadt) vereinbarten ein Artenschutzgutachten erstellen zu lassen. Dieses Gutachten fiel zu Gunsten des Merklinger Waldes aus und hat das damalige Projekt verhindert.