• Bürgerentscheid soll Entscheidung über Entwicklung von Windkraftanlagen bringen

  • Infoveranstaltung um 17:30 Uhr in Weil der Stadt

  • Infoveranstaltung um 18:30 Uhr in Merklingen

  • Deadline für Stellungnahmen an den Verband Region Stuttgart

    Ergebnis offen - Auswertung dauert noch  an


  • 2.500 Flyer zur Bürgerbeteiligung gegen Windvorranggebiete 2024 verteilt

    Die Stadt Weil der Stadt möchte diese Windvorranggebiete selbst „entwickeln“ und Windindustrieanlagen erstellen:



  • Der Verband Region Stuttgart hat neue Windvorranggebiete definiert:

    Die Regionalversammlung hat am 25.10.2023 die Offenlage des Planentwurfs beschlossen. Diese fand vom 2.11.2023 bis 2.2.2024 statt. Die entsprechenden Planunterlagen konnten in den Landratsämtern, bei der Stadt Stuttgart sowie in der Geschäftsstelle des Verbands Region Stuttgart öffentlich eingesehen werden und sind nach wie vor digital verfügbar. Über den Umfang und die Inhalte des Planentwurfs informierte der Verband Region Stuttgart zusätzlich im Rahmen von sieben Veranstaltungen. 

    Die Städte und Gemeinden, Fachbehörden, Verbände und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit hatten bis zum 2. Februar die Gelegenheit Stellungnahmen abzugeben. Jede eingegangene Stellungnahme wird von der Geschäftsstelle gesichtet und entsprechend der aufgebrachten Aspekte und Informationen bearbeitet und anschließend in die Abwägung der Regionalversammlung eingebracht. Die Anregungen in den Stellungnahmen werden nach Abschluss des Verfahrens beantwortet. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. 

    https://www.region-stuttgart.org/de/bereiche-aufgaben/regionalplanung/wind/ 


  • Wind an Land Gesetz

    „Die Bundesregierung hat das Ziel den Strom aus erneuerbaren Energien bis 2030 zu verdoppeln. Die Windkraft spielt dabei eine wichtige Rolle. Mit dem „Wind-an-Land-Gesetz“ will sie den Ausbau der Windenergie in Deutschland deutlich schneller voranbringen.“

    WindBG.pdf (gesetze-im-internet.de)

    Das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (sog. Wind-an-Land-Gesetz) vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) ist am 1. Februar 2023 in Kraft getreten.

    Zeitgleich wird das Bundesnaturschutzgesetz geändert, Windenergieanlagen können nun auch in Landschaftsschutzgebieten gebaut werden: 

    https://www.buzer.de/gesetz/8972/v288842-2023-02-01.htm


  • §45b Bundesnaturschutzgesetz tritt in Kraft - § 45b Betrieb von Windenergieanlagen an Land

    § 45b BNatSchG - Betrieb von Windenergieanlagen an Land - dejure.org

    Besonders perfide ist die Abschaltung geregelt, hier ein Auszug aus dem Gesetz: 

    „(9) Wird eine Ausnahme nach § 45 Absatz 7 Satz 1 bis 3 erteilt, dürfen daneben fachlich anerkannte Schutzmaßnahmen für die in Anlage 1 Abschnitt 1 genannten Brutvogelarten, die die Abschaltung von Windenergieanlagen betreffen, unter Berücksichtigung weiterer Schutzmaßnahmen auch für andere besonders geschützte Arten, nur angeordnet werden, soweit sie den Jahresenergieertrag verringern 

    1.              um höchstens 6 Prozent bei Standorten mit einem Gütefaktor im Sinne des § 36h Absatz 1 Satz 5 des Erneuerbare-   

                      Energien-Gesetzes von 90 Prozent oder mehr oder

    2.              im Übrigen um höchstens 4 Prozent.

    Die Berechnung nach Satz 1 erfolgt nach Anlage 2. Dabei werden Investitionskosten für Schutzmaßnahmen ab 17 000 Euro je Megawatt angerechnet.“


  • Artenschutzgutachten verhindert den Bau von Windindustrieanlagen

    „Vorlage an den Gemeinderat – Vorhaben wird nicht weiterverfolgt

    Auf Grund der Avifaunistische Erhebungen zum Vorkommen windkraftempfindlicher Vogelarten in Waldbereichen zwischen Heimsheim, Merklingen und Malmsheim wird dem Gemeinderat nahegelegt, das Vorhaben nicht weiter zu verfolgen. 

    Zitat aus der Zusammenfassung der gutachterlichen Stellungnahme zu den Windvorranggebieten BB-02

    (Merklinger Wald) und PF-14 (Reisach):

    "Vorliegende Kartierung weist nach, dass beide Vorranggebiete in Bereichen liegen, die durch Brutvorkommen von Uhu, Wanderfalke und Rotmilan gekennzeichnet ist. Zumindest ein Brutvorkommen des Rotmilans und ein traditioneller Brutplatz des Uhus in einem Steinbruch sind lokalen Naturschutzgruppen seit langem bekannt.

    Bei Anwendung entsprechender 1 km -Sperrbereiche (LUBW - Vorgaben zur Nutzung der Windenergie, "Helgoländer Papier") fallen beide Vorranggebiete gänzlich weg. Die durchgeführten Erhebungen legen nahe, dass auch bei Durchführung einer Raumnutzungsanalyse für die Vorrangfläche zumindest große Teile davon eine erhöhte Schlaggefährdung insbesondere für die lokale Population des Rotmilans in einem Dichtezentrum bescheinigt werden muss. Auch wegen dem relativ nahen Abstand zu den Siedlungsbereichen von Heimsheim ist davon auszugehen, dass ein konkretes Planungsverfahren auch hier gestoppt würde.

    Vorliegende Gutachten legen dem Verband Region Stuttgart nahe, die beiden Vorrangflächen ,,88-02 Merklinger Wald" und "PF-14 Reisech" wegen erheblicher artenschutzrechtlicher Konfliktsituationen aus den laufenden Überarbeitungen der Teil-Flächennutzungspläne herauszunehmen".


  • Windkraftanlagen im Merklinger Wald

    Mitten im Merklinger Wald sollten drei riesige Windkraftanlagen mit bis zu 230m Höhe gebaut werden. 

    Der für die Windplanung zuständige Verband für die Region Stuttgart (VRS) hat mögliche Standorte für Windindustrieanlagen im Kreis Böblingen geprüft. Von ehemals 41 Standorten ist nur noch einer übrig geblieben: das Windvorranggebiet BB-02 = unser Merklinger Wald. Das Gebiet befindet sich auf dem Hohenberg, direkt an der Gemarkungsgrenze zu Heimsheim.  

    Die „WEBW Neue Energie GmbH“ hat die Chance genutzt, dem Weil der Städter Gemeinderat im September 2016 einen Plan zur Errichtung von 3 gigantischen Windkraftanlagen mit bis zu 230 m Gesamthöhe zu unterbreiten. 

    Der Weil der Städter Gemeinderat musste nun entscheiden, ob der Merklinger Wald an den Investor verpachtet wird. Sollte sich der Gemeinderat dazu entscheiden, den Wald zu opfern, würde der Investor „WEBW Neue Energie GmbH“ einen Antrag auf ein Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Böblingen stellen. Nachdem dies der letzte mögliche Standort im Kreis Böblingen ist, dürfte der politische Druck das Projekt durchzusetzen, sehr hoch sein. 

    Die Gemeinde Heimsheim gründete die Bürgerinitiative Pro Heimsheim – gegen Windkraft und informierte die Bürger Weil der Stadts und organisierte Waldbegehungen. In Merklingen entstand die Bürgerinitiative Pro Merklingen – gegen Windkraft und startete ihrerseits Informationsveranstaltungen.  Die Bürgermeister Troll (Heimsheim) und Straub (Weil der Stadt) vereinbarten ein Artenschutzgutachten erstellen zu lassen. Dieses Gutachten fiel zu Gunsten des Merklinger Waldes aus und hat das damalige Projekt verhindert.