Die Energiewende wurde zum Schutz der Natur und des Menschen auf den Weg gebracht. Sie hat ihren Sinn verfehlt, wenn sie genau dieses zerstört. Es würde nämlich das Landschaftschutzgebiet Heckengäu, mit seinem Natur- und Vogelschutzgebiet Merklinger Ried, in erheblichem Maße gefährden. Das gesamte Gebiet hat außerdem einen hohen Erholungs- und Freizeitwert in unserer dicht besiedelten Region. Die Zerstörung der natürlichen Landschaft durch dieses Projekt wäre enorm: allein für die Grundfläche dieser Windindustrieanlagen müssten pro Anlage 1-2 Hektar Merklinger Wald gerodet und die Böden verdichtet werden. Hinzu kämen bis zu 10 m breite, befestigte Wege für die Baumaschinen, Transportfahrzeuge, etc. und wohl auch eine Stromtrasse (vielleicht querfeldein nach Münklingen??), damit der Strom in die Netze eingespeist werden kann.
Entwertung von Grundeigentum – Wertverluste ca. 7 Prozent bis 23 Prozent
Immobilien in der Nähe von Windkraftanlagen verlieren erheblich an Wert. Viele Eigenheimbesitzer, die ihre Immobilie als Alterssicherung ansehen, sind um ihre Ersparnisse und Werterhaltung betrogen.
Auszug aus der Pressemitteilung vom 21.01.2019
„Eine Studie des RWI – Leibniz Institut für Wirtschaftsforschung zeigt, dass Windkraftanlagen zu sinkenden Preisen von Einfamilienhäusern in unmittelbarer Umgebung führen können. Der Wert eines Hauses in einem Kilometer Entfernung zu einer Windkraftanlage sinkt im Durchschnitt um gut 7 Prozent.
Wie die RWI-Studie zeigt, erleiden nicht alle Immobilien den gleichen Wertverlust: Am stärksten betroffen sind alte Häuser in ländlichen Gebieten. Hier kann der Wertverlust innerhalb des Ein-Kilometer-Radius sogar 23 Prozent betragen. Dagegen verlieren Häuser in Stadtrandlage bei gleicher Entfernung zu einer Windkraftanlage kaum an Wert. Dies könnte daran liegen, dass in städtischen Gebieten Störungen des Landschaftsbildes oder Lärm weniger auffallen als auf dem Land.“
Bei dem Bau von Stromtrassen sind gesetzliche Ausgleichszahlungen vorgesehen. Für Windkraftanlagen gilt das nicht!